Die Europäische Kommission hat mit der Richtlinie 2017/164 weitere Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte festgelegt. Unter anderem sind die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, unter Berücksichtigung der Unionsgrenzwerte, nationale Arbeitsplatz-Grenzwerte festzulegen. Im Anhang der Richtlinie 91/322/EWG werden die Einträge für Calciumdihydroxid, Lithiumhydrid und Stickstoffmonoxid mit Wirkung vom 21.
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