Die TRGS 509 „ Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter“ ist berichtigt, geändert und ergänzt worden. In Nummer 9.7.1 Absatz 2 muss der letzte Klammerausdruck lauten „(Baustoff-klasse A1 oder A2s1d0 nach DIN EN 13501-1)“.
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