Die Richtlinie legt die Leistungskriterien (Mindestanforderungen) und Prüfprozeduren für die Eignungsprüfung von automatischen Messeinrichtungen zur punktförmigen Messung von gasförmigen Immissionen fest. Weiterhin wird in dieser Richtlinie die Äquivalenzprüfung für Messeinrichtungen, deren Messprinzip vom Referenzverfahren abweicht, beschrieben. Diese Richtlinie gilt für die Eignungsprüfung von Ein- und Mehrkomponentenmesseinrichtungen,
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