Die TRBA „Einstufung von Pilzen in Risikogruppen“ konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Biostoffverordnung. Die vorliegende Technische Regel schreibt die Technische Regel „Einstufung von Pilzen in Risikogruppen“ (BArbBl. 10/2002) fort und wurde unter Federführung des Fachbereichs „Rohstoffe und chemische Industrie“ in Anwendung des Kooperationsmodells (vgl.
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