Die Richtlinie gilt für Betriebs-, Kontroll- und Abnahmemessungen an Anlagen der Energietechnik und der chemischen Industrie. Sie beschreibt eine Vorgehensweise für die Auswertung von Messungen in Hinblick auf eine bestmögliche Aussagekraft und kann zur Qualitätssicherung von Messungen herangezogen werden. Der Entwurf ersetzt den Änderungsentwurf 2012-03.
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