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Gesetze, Verordnungen, Regeln

Regelwerk der DGUV

  • Geändert DGUV Information 205-026 Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen

    Diese DGUV Information richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer und bietet konkrete Hilfestellung bei Arbeitsschutzmaßnahmen zum Personenschutz für den sicheren Betrieb von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen.

    Gegenüber der vorigen Ausgabe vom Mai 2018 wurde die vorliegende Ausgabe redaktionell und fachlich überarbeitet sowie in einer themenbezogenen Struktur gegliedert. Zur Klarstellung ist in der Vorbemerkung dokumentiert, dass eine Bewertung zur Wirksamkeit nicht Gegenstand dieser Schrift ist. Die Begriffsbestimmungen sind entsprechend dem Inhalt angepasst und Löschbereiche wurden durch Flutungsbereiche ersetzt. Im Kapitel 5.8 wurden die Anforderungen zur Zweimeldungsabhänigkeit konkretisiert. Das Kapitel 8 wurde aufgrund von Schadensereignissen und deren Ursachenforschung auf Wunsch und in Zusammenarbeit mit den exekutiven Organen (Polizei und Staatsanwaltschaft) erweitert.

    Ausgabedatum: 10/2024

    Als gedruckte Version voraussichtlich bestellbar ab Dezember 2024.

    Detailliertere Informationen erhalten Sie hier

  • Neu DGUV Information 213-116 Tätigkeiten mit Epoxidharzsystemen

    In der DGUV Information 213-116 werden Gefährdungen sowie technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Epoxidharzsystemen dargestellt. Zudem werden Schutzmaßnahmen für einzelne Tätigkeitsfelder, wie z. B. Modell- und Formenbau, Laminieren und Oberflächenbeschichtung, in gesonderten Kapiteln behandelt. Die Schrift bietet damit insbesondere eine Hilfestellung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.

    Ausgabedatum: 10/2024

    Als gedruckte Version voraussichtlich bestellbar ab Dezember 2024.

    Detailliertere Informationen erhalten Sie hier

Normen

Rechtsprechung & Urteile

  • Wegeunfall beim Abholen von Arbeitsschlüsseln nach privatem Wochenendausflug möglich

    Ein Arbeitsunfall kann vorliegen, wenn eine Beschäftigte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung verunglückt, weil sie dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor Arbeitsantritt abholen wollte. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden

    Die Klägerin fuhr am Unfalltag früh morgens nach einem privaten Wochenendausflug von dort zurück zu ihrer Wohnung, in der sich Schlüssel und Unterlagen für ihren anschließenden Arbeitseinsatz bei der Eröffnung eines Gemeindezentrums in H. befanden. Wenige Kilometer vor ihrem Wohnort verunglückte die Klägerin mit ihrem Pkw und wurde schwer verletzt. Die beklagte Berufsgenossenschaft und die Vorinstanzen lehnten die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab.

    LSG muss noch einmal prüfen

    Die Revision der Klägerin war im Sinne der Zurückverweisung an das Landessozialgericht erfolgreich. Die Klägerin kann sich auf einem versicherten Betriebsweg befunden haben, wenn sie den Weg zur Aufnahme von Arbeitsschlüsseln und -unterlagen in ihrer Wohnung in Umsetzung einer Weisung ihres Arbeitsgebers zurückgelegt hat. Falls keine solche Weisung feststellbar ist, kann die Klägerin auf einem versicherten Weg verunfallt sein, wenn sie mit den Arbeitsschlüsseln und -unterlagen in ihrer Wohnung verwahrtes Arbeitsgerät holen wollte, das für die Aufnahme oder Verrichtung ihrer Arbeit unentbehrlich war. Die hierfür erforderlichen Feststellungen wird das Landessozialgericht noch nachzuholen haben.

    Bundessozialgericht, Urteil vom 26.09.2024
    – B 2 U 15/22 R –