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Gesetze, Verordnungen, Regeln

  • Geändert ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

    Technische Regel für Arbeitsstätten

    Ausgabe: August 2012
    (GMBl 2012, S. 663; zuletzt geändert GMBl 2025, S. 365)

    Erste Änderung: Im September 2013 wurde der Anhang A3.4/3: Ergänzende Anforderungen zur ASR A3.4/3 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“ eingefügt
    (GMBl 2013, S. 930).

    Zweite Änderung: Im April 2014 wurde der Anhang A1.7: Ergänzende Anforderungen zur ASR A1.7 „Türen und Tore“

  • Geändert ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände

    Technische Regel für Arbeitsstätten

    Ausgabe: Mai 2018
    (GMBl 2018, S. 446; zuletzt geändert GMBl 2025, S. 365)

    Im Rahmen der Neufassung der ASR A2.2 hat das BMAS zusätzlich folgendes bekanntgemacht:

    „Die Neufassung der ASR A2.2 Ausgabe Mai 2018 ersetzt die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“

  • Geändert ASR A1.5 Fußböden

    Technische Regel für Arbeitsstätten

    Ausgabe: Mai 2018
    (GMBl 2018, S. 446; zuletzt geändert GMBl 2025, S. 365)

    Im Rahmen der Neufassung der ASR A2.2 hat das BMAS zusätzlich folgendes bekanntgemacht:

    „Die Neufassung der ASR A2.2 Ausgabe Mai 2018 ersetzt die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“

Regelwerk der DGUV

  • Geändert DGUV Information 209-092 Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen – Maßnahmen gegen Manipulation von Schutzeinrichtungen

    In vielen Fällen sind Schutzeinrichtungen bereits ab Werk so gestaltet, dass der Betrieb der Maschine beeinträchtigt wird. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Sicht in den Arbeitsraum beeinträchtigt wird (z. B. durch ein zu kleines Sichtfenster), der mögliche Arbeitstakt nicht erreicht wird oder Tätigkeiten ohne Manipulation überhaupt nicht möglich sind (z. B. beim Einrichten oder bei der Fehlersuche und -beseitigung). Werden die Schutzeinrichtungen der Maschine infolgedessen manipuliert, liegt eine vorhersehbare Fehlanwendung vor, die der Hersteller bereits bei der Maschinenkonstruktion hätte berücksichtigen müssen. Diese DGUV Information richtet sich an Hersteller sowie Personen, die Maschinen und Anlagen konstruieren. Sie hilft zu prüfen, ob die angewandten technischen und organisatorischen Gestaltungsgrundsätze ausreichen, die Manipulation von Schutzeinrichtungen zu verhindern.

    Ausgabedatum: 04/2019

    Detailliertere Informationen erhalten Sie hier

  • Geändert DGUV Information 202-097 Prüf dein Rad – Checkliste für „Das sichere Fahrrad“

    Die Broschüre „Prüf dein Rad“ gibt Empfehlungen für eine gute Sichtbarkeit von Rad fahrenden Personen im Straßenverkehr, zum richtigen Tragen eines Fahrradhelms sowie Hinweise zur Ausstattung eines sicheren Fahrrads inklusive einer Checkliste.

    Änderungen zur letzten Ausgabe März 2019:

    • Texte wurden redaktionell überarbeitet und ergänzt
    • Fotos und Grafiken wurden aktualisiert

     Als gedruckte Ausgabe voraussichtlich bestellbar ab August 2025.

    Ausgabedatum: 06/2025

    Detailliertere Informationen erhalten Sie hier

Normen

Rechtsprechung & Urteile

  • Ein durch Kaffeetrinken entstandenes Verschlucken kann ein Arbeitsunfall sein

    Das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt hat sich mit Kaffeetrinken am Arbeitsplatz befasst und entschieden: Das Stürzen infolge des Verschluckens beim Kaffeetrinken kann im Einzelfall einen Arbeitsunfall im Sinne des gesetzlichen Unfallrechts darstellen (Urteil vom 22.05.2025 – AZ L 6 U 45/23).

    • Ein durch Kaffeetrinken entstandenes Verschlucken mit einer Hustensynkope kann ein Arbeitsunfall sein.
    • Die Voraussetzungen dafür sind erfüllt, wenn das Kaffeetrinken in einem betrieblich organisierten Zusammenhang erfolgt und das nachfolgende Verhalten – fluchtartiges Verlassen des betrieblichen Raumes zum Aushusten des eingeatmeten Kaffees – durch die betrieblichen Umstände geprägt ist.

    Der Senat hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).

     L 6 U 45/23 | Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland