Neu Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) passiert Bundesrat | Regel-Recht aktuell Neu Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) passiert Bundesrat – Regel-Recht aktuell
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Neu Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) passiert Bundesrat

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wird erstmals bundeinheitlich die Standards für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen regeln und damit zur Rechtsvereinfachung in Deutschland beitragen. Darüber hinaus wird die Vergabe der Wassergefährdungsklassen (WGK), die bislang noch aufgrund der früheren R-Sätze erfolgt, an GHS angepasst. Die AwSV löst damit die 16 Länder-VAwS (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) sowie die VwVwS (Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe) ab.

Die AwSV kann nun in einer der nächsten Kabinettssitzungen erlassen und dann veröffentlicht werden. Damit ist bis zum Sommer zu rechnen, da nun die entscheidende Hürde genommen ist. Sobald die Verordnung veröffentlicht ist, informieren wir Sie im Fachwissen-Newsletter darüber und stellen wesentliche Neuerungen vor.

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