Ãœberarbeitet DGUV Regel 101-011 Einsatz von Schutznetzen | Regel-Recht aktuell Ãœberarbeitet DGUV Regel 101-011 Einsatz von Schutznetzen – Regel-Recht aktuell
DGUV Regeln

Ãœberarbeitet DGUV Regel 101-011 Einsatz von Schutznetzen

Die Inhalte wurden mit der vorliegenden Ausgabe entsprechend den Neuerungen im staatlichen Regelwerk und im Regelwerk der Unfallversicherungsträger aktualisiert und redaktionell überarbeitet. Unter anderem wurden folgende Änderungen vorgenommen: Die Absturzhöhen wurden entsprechend den Angaben der ASR A2.1  „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“ angepasst, die Anhänge 1-5 wurden neu erstellt, Traversenseile zur Verringerung des Durchhanges und der Absturzhöhe wurden aufgenommen. Der Titel wurde zu „Einsatz von Schutznetzen (Sicherheitsnetzen)“ geändert.

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