Sicherheitsbeauftragte | Regel-Recht aktuell Sicherheitsbeauftragte – Regel-Recht aktuell
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Neu DGUV Information 211-039 Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten

In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer nach §22 SGB VII unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen.

Zurückgezogen DGUV Information 211-022 Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte

Die DGUV Information 211-022 Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte ist zurückgezogen geworden. Sie wird ersetzt durch die DGUV Information 211-042 „Sicherheitsbeauftragte“.

Zurückgezogen DGUV Information 211-004 Sicherheitsbeauftragte – Eine wichtige Aufgabe im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die  DGUV Information 211-004 „Sicherheitsbeauftragte – Eine wichtige Aufgabe im Arbeits- und Gesundheitsschutz“ ist zurückgezogen geworden. Sie wird ersetzt durch die DGUV Information 211-042 „Sicherheitsbeauftragte“.

Zurückgezogen DGUV Information 211-011 Arbeitsschutz will gelernt sein – Ein Leitfaden für den Sicherheitsbeauftragten

Die DGUV Information 211-011 Arbeitsschutz will gelernt sein – Ein Leitfaden für den Sicherheitsbeauftragten ist zurückgezogen worden. Sie wird ersetzt durch die DGUV Information 211-042 „Sicherheitsbeauftragte“.

Zurückgezogen DGUV Information 211-021 Der Sicherheitsbeauftragte

Die DGUV Information 211-021 „Der Sicherheitsbeauftragte“ ist zurückgezogen worden. Sie wird ersetzt durch die DGUV Information 211-042 „Sicherheitsbeauftragte“.

Zurückgezogen DGUV Information 211-024 Meldungen des Sicherheitsbeauftragten

Die DGUV Information 211-024 „Meldungen des Sicherheitsbeauftragten“ ist zurückgezogen geworden. Sie wird ersetzt durch die DGUV Information 211-042 „Sicherheitsbeauftragte“.

Zurückgezogen DGUV Information 211-025 Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten

Die DGUV Information 211-025 „Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten“ ist zurückgezogen worden. Sie wird ersetzt durch die DGUV Information 211-042 „Sicherheitsbeauftragte“.

Sicherheitsbeauftragter nach DGUV Vorschrift 1 § 20

Grundlehrgang zum Erwerb der Fachkunde.

Der Unternehmer muss gemäß DGUV Vorschrift 1 § 20 Sicherheitsbeauftragte mindestens in der Anzahl, die von der für das Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft vorgeschrieben ist, bestellen. Der Sicherheitsbeauftragte soll den Unternehmer und dessen Beauftragte bei der Umsetzung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie der Unfallverhütung unterstützen (§ 22 SGB VII).

Sicherheitsbeauftragter nach DGUV Vorschrift 1 § 20

Grundlehrgang zum Erwerb der Fachkunde.

Der Unternehmer muss gemäß DGUV Vorschrift 1 § 20 Sicherheitsbeauftragte mindestens in der Anzahl, die von der für das Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft vorgeschrieben ist, bestellen. Der Sicherheitsbeauftragte soll den Unternehmer und dessen Beauftragte bei der Umsetzung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie der Unfallverhütung unterstützen (§ 22 SGB VII).

Sicherheitsbeauftragter nach DGUV Vorschrift 1 § 20

Grundlehrgang zum Erwerb der Fachkunde.

Der Unternehmer muss gemäß DGUV Vorschrift 1 § 20 Sicherheitsbeauftragte mindestens in der Anzahl, die von der für das Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft vorgeschrieben ist, bestellen. Der Sicherheitsbeauftragte soll den Unternehmer und dessen Beauftragte bei der Umsetzung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie der Unfallverhütung unterstützen (§ 22 SGB VII).

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