Neugefasste DGUV Regel 112-201 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken“ | Regel-Recht aktuell Neugefasste DGUV Regel 112-201 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken“ – Regel-Recht aktuell
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Neugefasste DGUV Regel 112-201 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken“

Die DGUV Regel 112-201 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken“ ist neugefasst worden. Sie erläutert die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und die DGUV Vorschrift 60 „Wasserfahrzeuge mit Betriebserlaubnis auf Binnengewässern“ hinsichtlich der Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken. Bei der Überarbeitung der Regel wurden insbesondere der aktuelle Stand der Normung und die Nutzung von PSA gegen Ertrinken bei komplexen Arbeitsanforderungen, zum Beispiel im Offshore-Bereich, berücksichtigt. Die neugefasste DGUV Regel 112-201 kann hier kostenlos heruntergeladen werden