Neue EU-Vorschriften für PSA und Gasverbrauchseinrichtungen | Regel-Recht aktuell Neue EU-Vorschriften für PSA und Gasverbrauchseinrichtungen – Regel-Recht aktuell
EU-Verordnung

Neue EU-Vorschriften für PSA und Gasverbrauchseinrichtungen

Die neue Verordnung für Gasverbrauchseinrichtungen ersetzt die bestehende Richtlinie 2009/142/EG. Inhaltlich konzentrieren sich die Änderungen auf die Klarstellung des Anwendungsbereiches (einschl. der Abgrenzung zu anderenEU-Rechtsvorschriften) sowie die Einführung fehlender Begriffsbestimmungen. Die bisherige Richtlinie 2009/142/EG wird in eine unmittelbar wirkende EU-Verordnung umgewandelt. Eine Vielzahl von DE-Vorschlägen konnten in den Verhandlungen im Text verankert werden; als erhebliche Klarstellung muss insbesondere gewertet werden, dass künftig die CE-Kennzeichnung nicht nur auf „Gasgeräten“, sondern auch auf den bereits jetzt vom Anwendungsbereich erfassten „Ausrüstungen zum Einbau in Gasgeräte“ angebracht werden muss.

Die neue Verordnung für persönliche Schutzausrüstungen ersetzt die bestehende Richtlinie 89/686/EWG. Inhaltlich konzentrieren sich die Änderungen auch hier auf die Klarstellung des Anwendungsbereiches sowie die Anpassung der grundlegenden Anforderungen an den Stand der Technik. Außerdem wird die bisherige Richtlinie 89/686/EWG in eine unmittelbar wirkende europäische Verordnung transformiert. Wie bei den o.a. Gasverbrauchseinrichtungen konnten auch hier eine Reihe von deutschen Vorschlägen im Text verankert werden, z.B. die Konformitätsbewertung bzgl. maßgefertigter PSA. Erwähnenswert ist, dass die neue Verordnung für die Verlängerung von EU-Baumusterprüfbescheinigungen ein vereinfachtes Verfahren vorsieht.

Weiterhin sind beide Rechtsvorschriften an den Beschluss Nr. 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten angepasst worden.

Der Beschluss Nr. 768/2008/EG enthält eine Reihe von grundsätzlichen Bestimmungen und Musterartikeln, die in die neuen Verordnungen übernommen wurden. Diese umfassen im Wesentlichen horizontale Begriffsbestimmungen, Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure, Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Produkten, Bestimmungen zu harmonisierten Normen, zur Konformitätsbewertung, zur CE-Kennzeichnung sowie zum Ausschussverfahren. Mit der Übernahme dieser Bestimmungen wird eine Vereinfachung des ordnungspolitischen Rahmens durch einheitliche Regelungen für den europäischen Binnenmarkt unter gleichzeitiger Wahrung eines hohen Sicherheitsniveaus der erfassten Produkte angestrebt.

Die Vorschriften werden in Kürze im Amtsblatt der EU veröffentlicht, treten 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft. Sie müssen zwei Jahre später (ab 2018) angewendet werden. Da es sich um unmittelbar geltende EU-Verordnungen handelt, erlassen die Mitgliedstaaten hierzu entsprechende Durchführungsbestimmungen; eine Umsetzung in nationales Recht erfolgt nicht.

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