Neue DGUV Information „213-729 Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung – Beschriften von Kunststoffen mit Laser“ | Regel-Recht aktuell Neue DGUV Information „213-729 Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung – Beschriften von Kunststoffen mit Laser“ – Regel-Recht aktuell
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Neue DGUV Information „213-729 Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung – Beschriften von Kunststoffen mit Laser“

Die DGUV Information „213-729 Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung – Beschriften von Kunststoffen mit Laser“ ist neu erschienen. Die Empfehlungen zur Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) stellen ein geeignetes Beurteilungsverfahren für die inhalative Exposition bei der Beschriftung von Kunststoffen mit Lasern dar und basieren auf Messungen möglicher Zersetzungsprodukte der Kunststoffe in der Luft an Arbeitsplätzen. Bei der Bearbeitung der jeweiligen Kunststoffe wurden die in Tabelle 2 aufgeführten flüchtigen Zersetzungsprodukte berücksichtigt.

Detaillierte Informationen finden Sie hier