Neu DIN EN 378-4 Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 4: Betrieb, Instandhaltung, Instandsetzung und Rückgewinnung; Deutsche Fassung EN 378-4:2016 | Regel-Recht aktuell Neu DIN EN 378-4 Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 4: Betrieb, Instandhaltung, Instandsetzung und Rückgewinnung; Deutsche Fassung EN 378-4:2016 – Regel-Recht aktuell
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Neu DIN EN 378-4 Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 4: Betrieb, Instandhaltung, Instandsetzung und Rückgewinnung; Deutsche Fassung EN 378-4:2016

Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an die Sicherheit von Personen und Eigentum fest, liefert eine Anleitung in Hinblick auf den Schutz der Umwelt und enthält Vorgehensweisen für Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung von Kälteanlagen und die Rückgewinnung von Kältemitteln. Der in dieser Europäischen Norm verwendete Begriff „Kälteanlage“ schließt Wärmepumpen mit ein. Diese Norm gilt für: a) stationäre und ortsveränderliche Kälteanlagen aller Größen, einschließlich Wärmepumpen; b) indirekte Kühl- oder Heizsysteme; c) den Aufstellungsort dieser Kälteanlagen; und d) nach der Annahme dieser Norm ersetzte Teile und hinzugefügte Bauteile, sofern sie nicht in Funktion und Leistung identisch sind. Die vorliegende Norm deckt keine „Klimaanlagen für Straßenfahrzeuge“ ab, die nach Produktnormen wie z. B. ISO 13043 hergestellt wurden. Kälteanlagen mit anderen als den in EN 378-1:2016, Anhang E, aufgeführten Kältemitteln sind nicht Gegenstand dieser Norm, es sei denn, sie wurden einer Sicherheitsklasse nach ISO 817 zugeordnet. Die vorliegende Norm gilt nicht für eingelagerte Güter. Diese Norm gilt nicht für Kälteanlagen und Wärmepumpen, die vor dem Datum ihrer Veröffentlichung als Europäische Norm hergestellt wurden, ausgenommen sind im Anschluss an die Veröffentlichung erfolgte Erweiterungen und Modifizierungen an der Anlage. Die vorliegende Norm gilt für neue Kälteanlagen, Erweiterungen oder Modifizierungen bereits bestehender Anlagen sowie bestehende stationäre Anlagen, die an einen anderen Standort verbracht und dort betrieben werden. Diese Norm gilt auch im Falle der Umstellung einer Anlage auf eine andere Art des Kältemittels; in diesem Fall ist die Ãœbereinstimmung mit den zutreffenden Abschnitten der Teile 1 bis 4 der Norm zu beurteilen. Dieser Teil 4 der Europäischen Norm legt Anforderungen fest an die sicherheitstechnischen und umweltrelevanten Aspekte in Bezug auf Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung von Kälteanlagen sowie Rückgewinnung, Wiederverwendung und Entsorgung aller Arten von Kältemitteln, Kältemittelöl und Wärmeträgern, der Kälteanlage sowie deren Teilen. Diese Anforderungen haben den Zweck, Verletzungsrisiken für Personen sowie Schäden an Eigentum und der Umwelt auf ein Mindestmaß zu verringern, die sich aus dem unsachgemäßem Umgang mit Kältemitteln oder durch Verunreinigungen ergeben, die zu einem Ausfall der Anlage und nachfolgender Kältemittelemission führen. Die Abschnitte 4, 5.1.1 bis 5.1.4, 5.2, 5.3.1, 5.3.3 und 6.6 dieser Europäischen Norm gelten nicht für betriebsfertige Kältesätze mit Netzanschlusskabel, die im Werk versiegelt wurden und der Normenreihe EN 60335 entsprechen. Die Norm ersetzt DIN EN 378-4 (2012-08); DIN EN 378-4 (2014-02).

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