Neu DGUV Information 209-085 „Gefährdungsampel für Instandhaltungsarbeiten an Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteigen“ | Regel-Recht aktuell Neu DGUV Information 209-085 „Gefährdungsampel für Instandhaltungsarbeiten an Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteigen“ – Regel-Recht aktuell
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Neu DGUV Information 209-085 „Gefährdungsampel für Instandhaltungsarbeiten an Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteigen“

Diese DGUV Information unterstützt die Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung von entsprechenden Instandhaltungsarbeiten.

Bei Instandhaltungsarbeiten an Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteigen treten unterschiedliche Gefährdungen auf, die sich aus der Anlage selbst und aus der Arbeitsumgebung ergeben können. Diese Gefährdungen entstehen z. B. an den Zugängen zu den Anlagen, in den Maschinenräumen, in den Antriebsstationen, bei den Arbeiten auf dem Kabinendach, im Schacht und in der Schachtgrube oder durch unterschiedliche technische Ausführungen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme oder Nachrüstungen der Anlage.

Detailliertere Informationen finden Sie hier