Neu DGUV Information 206-023 „Standards in der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung (bpE) bei traumatischen Ereignissen“ | Regel-Recht aktuell Neu DGUV Information 206-023 „Standards in der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung (bpE) bei traumatischen Ereignissen“ – Regel-Recht aktuell
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Neu DGUV Information 206-023 „Standards in der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung (bpE) bei traumatischen Ereignissen“

Schwere Unfälle, tätliche Angriffe, Überfälle, der Einsatz in Katastrophengebieten – immer wieder erleben Versicherte traumatische Ereignisse. Psychische Erkrankungen, Arbeits- und Berufsunfähigkeit können die Folge sein.

Um solche Folgen zu vermeiden, ist eine frühzeitige psychologische Unterstützung der Betroffenen sinnvoll. Hier setzt die psychologische Erstbetreuung an: Ihr Ziel ist es, die akuten Stressreaktionen möglichst zu vermindern und die Weitervermittlung in professionelle psychologische Versorgung sicherzustellen.

Bereits heute setzen zahlreiche Arbeitgebende bei traumatischen Ereignissen betriebliche psychologische Erstbetreuerinnen und -betreuer ein. Während für die medizinische Erste Hilfe detaillierte Standards im Vorgehen und bei der Ausbildung der Ersthelferinnen und -helfer existieren, gibt es für die psychologische Erstbetreuung keine Vorschriften oder Regeln seitens der Unfallversicherungsträger (UVT).

Das Fehlen dieser Standards hat dazu geführt, dass sich in den vergangenen Jahren in der Praxis viele Betreuungskonzepte entwickelt haben. Diese unterscheiden sich jedoch stark voneinander hinsichtlich der empfohlenen Durchführung der Erstbetreuung und in den Inhalten der Ausbildung der Erstbetreuerinnen und -betreuer. Viele Menschen, die in der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung tätig werden, haben keine Ausbildung.

Eine qualitativ hochwertige und wirksame psychologische Erstbetreuung kann so nicht gewährleistet werden.

Mit den vorliegenden Empfehlungen an die UVT wird diese Lücke geschlossen. Es werden erstmals Mindeststandards in der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung (bpEb) definiert. Ziel ist es, eine einheitliche und hohe fachliche Qualität der Erstbetreuung herzustellen. Definiert wird:

  • der Begriff Erstbetreuung
  • das Fachkonzept Erstbetreuung (Einsatzkriterien, Inhalte der Erstbetreuung, Aufgaben und Rollen der Erstbetreuer)
  • die Ausbildung der Erstbetreueinnen und -betreuer (Inhalte, Methoden, Umfang)
  • organisatorische Rahmenbedingungen in den Unternehmen für eine wirksame psychologische Erstbetreuung
  • Anforderungen an Stellen, die psychologische Erstbetreuerinnen und -betreuer ausbilden.

Die Empfehlungen ermöglichen den UVT eine zielgerichtete Unterstützung der Unternehmensleitungen bei der Sekundärprävention arbeitsbedingter Traumafolgestörungen. Den Unternehmerinnen und Unternehmern bietet das Papier einen Orientierungsrahmen, um qualitätsgesicherte Erstbetreuung in ihren Häusern zu etablieren. Stellen, die eine Ausbildung zur psychologischen Erstbetreuung anbieten, können ihre Kurse an den Standards der UVT ausrichten.

Detailliertere Informationen finden Sie hier