Neu DGUV Information 203-016 „Kennzeichnung von Arbeitsbereichen in elektrischen Anlagen mit Nennspannung über 1kV“ | Regel-Recht aktuell Neu DGUV Information 203-016 „Kennzeichnung von Arbeitsbereichen in elektrischen Anlagen mit Nennspannung über 1kV“ – Regel-Recht aktuell
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Neu DGUV Information 203-016 „Kennzeichnung von Arbeitsbereichen in elektrischen Anlagen mit Nennspannung über 1kV“

Häufige Unfallursachen bei Arbeiten an und in elektrischen Anlagen über 1 kV sind die unzureichende Kennzeichnung und Abgrenzung des Arbeits- und Gefahrenbereiches sowie Mängel in der Kommunikation bei der Einweisung und Freigabe. Diese DGUV Information ist eine Handlungshilfe zur Umsetzung der 5. Sicherheitsregel bei Arbeiten in solchen elektrischen Anlagen. Sie richtet sich in erster Linie an die Unternehmensleitung und an die von ihr zu beauftragenden Anlagen- und Arbeitsverantwortlichen. Sie gibt Hilfestellung bei der Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und den DGUV Vorschriften 3 und 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (bisher BGV A3 und GUV-V A3). Sie zeigt Wege auf, wie Arbeitsunfälle durch die konsequente Umsetzung der 5. Sicherheitsregel vermieden werden können.

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