Neu DGUV Grundsatz 309-011 Qualifizierung und Beauftragung von Beschäftigten aufzugsfremder Unternehmen für Arbeiten an Aufzugsanlagen | Regel-Recht aktuell Neu DGUV Grundsatz 309-011 Qualifizierung und Beauftragung von Beschäftigten aufzugsfremder Unternehmen für Arbeiten an Aufzugsanlagen – Regel-Recht aktuell
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Neu DGUV Grundsatz 309-011 Qualifizierung und Beauftragung von Beschäftigten aufzugsfremder Unternehmen für Arbeiten an Aufzugsanlagen

Dieser Grundsatz enthält Vorgaben für die Qualifizierung und Beauftragung von Beschäftigten aufzugsfremder Unternehmen, die an Aufzugsanlagen Arbeiten durchführen. Zu diesem Arbeiten zählen beispielsweise Reinigen, Prüfen sowie Arbeiten an RWA-Anlagen im Schacht.

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