Geändert DIN EN 469:2018-07 Schutzkleidung für die Feuerwehr – Leistungsanforderungen für Schutzkleidung für Tätigkeiten der Feuerwehr; Deutsche und Englische Fassung prEN 469:2018 | Regel-Recht aktuell Geändert DIN EN 469:2018-07 Schutzkleidung für die Feuerwehr – Leistungsanforderungen für Schutzkleidung für Tätigkeiten der Feuerwehr; Deutsche und Englische Fassung prEN 469:2018 – Regel-Recht aktuell
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Geändert DIN EN 469:2018-07 Schutzkleidung für die Feuerwehr – Leistungsanforderungen für Schutzkleidung für Tätigkeiten der Feuerwehr; Deutsche und Englische Fassung prEN 469:2018

Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen an Schutzkleidung fest, die bei den Tätigkeiten der Feuerwehr getragen werden soll. Die Anforderungen werden in diesem Dokument dargelegt und umfassen Anforderungen zum Schutz gegen Hitze und Flammen sowie mechanische und chemische Anforderungen und Anforderungen an den Komfort und die Sichtbarkeit. Dieses Dokument deckt die allgemeine Kleidungsausführung, die Leistungsstufen der verwendeten Materialien, die anzuwendenden Prüfverfahren, um die Leistungsstufen zu ermitteln, die Kennzeichnung und die vom Hersteller bereitzustellenden Informationen ab. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der NA 075-05-02 AA „Schutzkleidung gegen Hitze und Feuer“ im DIN-Normenausschuss Persönliche Schutzausrüstung (NPS).

Gegenüber DIN EN 469:2007-02 wurden die folgenden Änderungen vorgenommen:

  1. Aufnahme einer Erklärung der beiden Leistungsstufen in den Anwendungsbereich der Norm;
  2. Aufnahme eines Unterabschnitts 4.3.5 zu der Ausführung von Außentaschen;
  3. Aufnahme eines Unterabschnitts 4.3.6 zu Hauben;
  4. Aufnahme eines Unterabschnitts 4.3.9 zu Verstärkungsmaterial;
  5. Aufnahme einer Größenbeschränkung für Saugsperren;
  6. Aufnahme einer Größenbeschränkung für Drain-mesh-Material;
  7. Aufnahme der Kontaktwärmeprüfung in 6.2.1.2;
  8. Aufnahme einer Wärmebeständigkeitsprüfung für den Nähfaden in 6.2.1.7;
  9. Reduktion von vier auf zwei Chemikalien bei der Prüfung des Widerstands gegen das Durchdringen flüssiger Chemikalien;
  10. Erhöhung der Anforderungen an die Zugfestigkeit und Weiterreißfestigkeit;
  11. Ãœberarbeitung der Anforderungen an die Kennzeichnung;
  12. Aufnahme eines Anhangs E mit Erläuterungen zu bestimmten Änderungen und Entscheidungen im Rahmen dieser Revision;
  13. Löschung des Abschnitts zur Oberflächenbenetzung.

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