Geändert DGUV Information 213-500 „Allgemeiner Teil – Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen“ | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Information 213-500 „Allgemeiner Teil – Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen“ – Regel-Recht aktuell
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Geändert DGUV Information 213-500 „Allgemeiner Teil – Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen“

Die DGUV Information 213-500 „Allgemeiner Teil – Von den Unfallversicherungsträgern anerkannte Analysenverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen“ (bisher: BGI 505-0) ist geändert worden.

Die DGUV Information 213-500 beschreibt die Anforderungen an Messverfahren sowie deren Anwendung und beurteilt diese unter dem Aspekt der praktischen Anwendung.

Detaillierte Informationen finden Sie hier