Geändert DGUV Information 204-020 Verbandbuch | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Information 204-020 Verbandbuch – Regel-Recht aktuell
DGUV Informationen

Geändert DGUV Information 204-020 Verbandbuch

Die DGUV Information 204-020 „Verbandbuch“ (bisher: BGI/GUV-I 511-1) ist geändert worden. Über jede Erste-Hilfe-Leistung müssen nach § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Die Angaben dienen als Nachweis, dass die Verletzung/Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- bzw. aufgetreten ist. Diese Aufzeichnungen können sehr wichtig sein, wenn z. B. Spätfolgen eintreten sollten.

Diese Aufzeichnungen der im Betrieb erfolgten Erste-Hilfe-Leistungen sind nicht zuletzt auch Informationsquelle für die Erfassung, Untersuchung und Auswertung von nicht meldepflichtigen Arbeitsunfällen, die vom Betriebsarzt/Betriebsärztin und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit durchzuführen sind.

Detaillierte Informationen finden Sie hier