Geändert DGUV Information 202-059 „Erste Hilfe in Schulen“ | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Information 202-059 „Erste Hilfe in Schulen“ – Regel-Recht aktuell
DGUV Informationen

Geändert DGUV Information 202-059 „Erste Hilfe in Schulen“

Nach § 21 Sozialgesetzbuch VII muss für Schülerinnen und Schüler in der Schule eine sachgerechte Erste Hilfe sichergestellt werden. Diese DGUV Information nennt die Voraussetzungen für eine wirksame Erste Hilfe in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Außerdem werden Hinweise für Maßnahmen nach Eintritt eines Unfalls und dem Transport von Verletzten gegeben.

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