Geändert DGUV Information 201-014 „Informationen für das Nachrüsten von Steigeisen- und Steigleitergängen mit Steigschutzeinrichtungen an Schornsteinen“ | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Information 201-014 „Informationen für das Nachrüsten von Steigeisen- und Steigleitergängen mit Steigschutzeinrichtungen an Schornsteinen“ – Regel-Recht aktuell
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Geändert DGUV Information 201-014 „Informationen für das Nachrüsten von Steigeisen- und Steigleitergängen mit Steigschutzeinrichtungen an Schornsteinen“

Die DGUV Information 201-014 gibt erläuternde Hinweise zu den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung, der Baustellenverordnung, den Arbeitsstättenregeln, den Regelungen der Unfallversicherungsträger und zu einschlägigen Normen, die bei den entsprechenden Arbeiten sowie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind.

Detailliertere Informationen finden Sie hier