Geändert DGUV Grundsatz 312-906 „Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Ãœberprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen“ | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Grundsatz 312-906 „Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Ãœberprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen“ – Regel-Recht aktuell
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Geändert DGUV Grundsatz 312-906 „Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen“

Persönliche Absturzausrüstungen müssen als PSA, die gegen Lebensgefahr schützen soll, regelmäßig von sachkundigen Personen auf Ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden.

Der überarbeitete DGUV Grundsatz 312-906 beschreibt sowohl die persönlichen Anforderungen an sachkundige Personen für diese PSA als auch die theoretischen und praktischen Inhalte, die Bestandteil der Qualifizierung und Fortbildung der Sachkundigen sein sollten.

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