Geändert DGUV Grundsatz 301-004 „Ausbildung von Netzmonteuren für die Montage von Schutz- und Arbeitsplattformnetzen“ | Regel-Recht aktuell Geändert DGUV Grundsatz 301-004 „Ausbildung von Netzmonteuren für die Montage von Schutz- und Arbeitsplattformnetzen“ – Regel-Recht aktuell
DGUV Grundsätze

Geändert DGUV Grundsatz 301-004 „Ausbildung von Netzmonteuren für die Montage von Schutz- und Arbeitsplattformnetzen“

Der aktualisierte Grundsatz 301-004 zeigt auf, welche theoretischen und praktischen Inhalte bei der Qualifizierung von fachkundigem Personal für die Montage von Schutz- und Arbeitsplattformnetzen sowie Randsicherungen vermittelt werden sollten. Zudem werden auch die Anforderungen an die mit der Ausbildung betrauten Personen beschrieben und Hinweise zu Struktur und Umfang der Qualifizierung gegeben.

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