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Sicherheitsbeauftragter nach DGUV Vorschrift 1 § 20

7. Dezember 2017

Grundlehrgang zum Erwerb der Fachkunde.

Der Unternehmer muss gemäß DGUV Vorschrift 1 § 20 Sicherheitsbeauftragte mindestens in der Anzahl, die von der für das Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft vorgeschrieben ist, bestellen. Der Sicherheitsbeauftragte soll den Unternehmer und dessen Beauftragte bei der Umsetzung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie der Unfallverhütung unterstützen (§ 22 SGB VII). Die dafür notwendigen Kenntnisse erhalten die Teilnehmer in diesem Lehrgang.

  • Oberbetriebliche Arbeitsschutzorganisation
    • Gesetzliche Grundlagen des Arbeitsschutzes
    • Ãœberwachung des Arbeitsschutzes
  • Betriebliche Arbeitsschutzorganisation
    • Verantwortlichkeiten
    • Prozesse
    • Regelmäßige Prüfungen
  • Vorschriften und Regelwerke
  • Unfalluntersuchung und Unfallursachenermittlung
  • Gesundheitsschutz im Betrieb
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Planung, Einrichtung und dem Betrieb von Arbeitsstätten
  • Vorgeschriebene Mindestzahl nach UVV
  • Bestellung der Sicherheitsbeauftragten

http://www.tuev-seminare.net/

Details

Datum:
7. Dezember 2017
Veranstaltungskategorie:
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Website:
http://www.tuev-seminare.net/

Veranstaltungsort

TÃœV Saarland
66280 Sulzbach, + Google Karte
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