Entwurf DIN 4811 „Flüssiggas-Druckregelgeräte und Sicherheitseinrichtungen – Anforderungen“ | Regel-Recht aktuell Entwurf DIN 4811 „Flüssiggas-Druckregelgeräte und Sicherheitseinrichtungen – Anforderungen“ – Regel-Recht aktuell
DIN

Entwurf DIN 4811 „Flüssiggas-Druckregelgeräte und Sicherheitseinrichtungen – Anforderungen“

Die bisher in der DIN 4811 aufgeführten zusätzlichen Anforderungen an Einschraubverschraubungen, Überdrucksicherheitseinrichtungen (ÜDS), Druckregelgeräte mit Sicherheitsmembrane und Druckregelgeräte mit thermischer Absperreinrichtung (TAE) wurden in die DIN EN 16129 aufgenommen. Aus diesem Grund wurden die entsprechenden Abschnitte und Anhänge der DIN 4811 angepasst bzw. gestrichen.

In Deutschland liegen bestimmte Betriebsbestimmungen vor, z. B. werden in der Regel Niederdruck-Flüssiggasgeräte im häuslichen Bereich mit einem Nenndruck von 50 mbar nach DIN EN 437 betrieben. Bei gewerblich genutzten Geräten treten teilweise höhere Anschlussdrücke auf und bei der Entspannung des Dampfdruckes bei der Entnahme aus einem Flüssiggaslagerbehälter muss der Flüssiggasdruck zweistufig in bestimmten, festgelegten Stufen entspannt werden. In Übereinstimmung mit den bisherigen Betriebsgegebenheiten sowie in Übereinstimmung mit den nationalen Vorschriften für den Einsatz von Flüssiggas legt diese Norm die in Deutschland zu verwendenden Anschlüsse und Betriebsdrücke sowie Auswahl und Einstellungen der Sicherheitseinrichtungen fest, die in den Europäischen Normen nur allgemein beschrieben sind. Durch diese spezielle Auswahl wird eine sichere Verwendung von Flüssiggas sichergestellt.

In Anhang A sind Verbindungen beschrieben, die in Deutschland dem Stand der Technik entsprechen und die in Flüssiggasleitungen eingesetzt werden können (Löt- bzw. Pressverbindungen). In einigen Anwendungsfällen werden Flüssiggas-Druckregelgeräte der Druckstufe PS = 25 bar gefordert. Hierfür sind in den Europäischen Normen keine Festlegungen getroffen. Für die spezifischen Anforderungen an diese Druckregelgeräte gilt Anhang B. In Anhang C sind die Anforderungen an den Aufbau und die Prüfung von Druckentlastungsventilen (DEV) festgelegt. Prüfanforderungen zum Betriebsverhalten unter diesen speziellen Betriebszuständen sind in Anhang D aufgeführt. Im berufsgenossenschaftlichen und staatlichen Regelwerk sind für bestimmte Tätigkeiten und Arbeitsbereiche Leckgassicherungen bei der Verwendung von Schlauchleitungen gefordert. Für Leckgassicherungen gab es bisher keine festgeschriebenen Anforderungen. Die in Anhang E beschriebene Leckgassicherung ist eine Maßnahme (Sicherheitseinrichtung) gegen Gasaustritt bei Schlauchbeschädigung. Die Einspruchsfrist endet am 5. Juni 2016.

Detaillierte Informationen finden Sie hier