Amtsblatt der Europäischen Union
L 125/37
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr.Â
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Amtsblatt der Europäischen Union
L 125/37
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr.Â
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Die Europäische Kommission – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1 und Anhang II Buchstabe d, in Erwägung nachstehender Gründe.
In der Fachbereich AKTUELL wird beschrieben, was zu beachten ist, wenn mit Hilfe mobiler Geräte (Kompressoren) Atemluft erzeugt werden soll. Dabei wird auf das Vorschriften- und Regelwerk sowie auf aktuell gültige Normen Bezug genommen.
Die Richtlinie 2004/37/EG ist umfassend geändert worden.
Die EU-Kommission hat die Empfehlung (EU) 2021/1433 der Kommission zur Konformitätsbewertung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Covid-19-Bedrohung veröffentlicht. Diese betrifft Persönliche Schutzausrüstungen (PSA), insbesondere Gesichtsmasken, aber auch Handschuhe, Schutzoveralls und Augenschutz.
Die TRGS 509 „Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter“ ist berichtigt, geändert und ergänzt worden.
Die Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdungen durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit ist geändert worden. Die bestehende Richtlinie wird um einen Artikel 13a „Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern“ ergänzt, außerdem gibt es Änderungen im Anhang I und III. Die Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre Zeit, die Änderungen national umzusetzen.
Die ADR-Abkommen sind die die rechtlichen Grundlagen für den Transport von Gefahrgütern in Europa. Darin werden alle relevanten Sachverhalte wie die Einstufung und Sicherheitskennzeichnung von Gefahrgut geregelt. Jeder Versender und Transporteur von Gefahrgütern muss die aktuell geltenden Regelungen einhalten.
Mit der Verordnung (EU) 2018/588 hat die EU-Kommission den Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 um folgenden Eintrag ergänzt worden.
Mit Verordnung (EU) 2017/776 hat die EU-Kommission die GHS-Verordnung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt angepasst.
Detailliertere Informationen finden Sie hier
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